In Vorarlberg dürfen wild wachsende Pflanzen weder missbräuchlich genutzt, noch mutwillig beschädigt oder vernichtet werden.
Alle Arten folgender Gattungen und Familie sind neben anderen nach der Vorarlberger Naturschutzverordnung vollständig geschützt: Akeleien (Aquilegia), Igelkolben (Sparganium), Orchideen (Orchidaceae), Rohrkolben (Typha), Schwertlilien (Iris), Sonnentau (Drosera), Traubenhyazinthe (Muscari).
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- 5.5.23 [Letzte Aktualisierung - online seit 14.6.11]
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