Informationen zum Familienrecht: ■ Obsorge ■ Vaterschaft ■ Unterhalt ■ Besuchsrecht ■ Kinderrechte
Das Familienrecht hat sich in den letzten Jahren wesentlich verändert. Die gesetzlichen Grundlagen mussten an die vielfältigen Beziehungsformen angepasst werden, die es heute zwischen Eltern und Kindern gibt. Dabei wurden die Rechte der Kinder im Sinn der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gestärkt.
Als Prinzip gilt: Elternschaft ist nicht kündbar. Auch wenn sich das Familienleben wandelt, müssen die Beziehung zum Kind und die Verantwortung für sein Wohlergehen im Vordergrund stehen. Es ist gemeinsame Aufgabe von Mutter und Vater, ob sie in einer Partnerschaft leben oder nicht, Entscheidungen so zu treffen, dass sie der Entwicklung ihres Kindes dienen.
Der Staat legt die Grundsätze fest, mischt sich aber nur dann ein, wenn es zum Schutz des Kindes notwendig ist oder eine Familie Unterstützung braucht. Weil Kinder, deren Eltern getrennt leben, in einer besonderen Situation sind, gibt es für sie auch spezielle Bestimmungen.
INHALT - Informationen zum Familienrecht
- Obsorge
- Besuchsrecht
- Beteiligung der Kinder
- Informations- und Äußerungsrechte
- Großeltern
- Unterhalt
- Vaterschaft
- Namensrecht
- Behörden und Gerichte
- Beratungsstellen
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- 14.7.19 [Letzte Aktualisierung, online seit 21.5.11]
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