Montag, 17. Juli 2023

[ #urlaub ] Artenschutz: Vorsicht bei Urlaubsmitbringsel


Auch der Kauf von exotischen Souvenirs trägt zur Gefährdung von Arten bei und kann strafbar sein!

Souvenirs aus wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, wie etwa ausgestopfte Tiere, Regenstöcke (aus Kakteen), Schalen, Korallen und andere Raritäten, die auf Tier- oder Pflanzenarten basieren, gehören zu den Gegenständen, die in der EU am häufigsten vom Zoll beschlagnahmt werden.

Immer wieder können auch Schenkende und Beschenkte auf der Suche nach einem originellen Geschenk in Konflikt mit geltenden internationalen Artenschutzbestimmungen geraten. Eigentlich sollte man Tiere überhaupt nicht verschenken, denn sie sind nicht irgendwelche Dinge, die man einfach verstauen oder zur Seite legen kann. Es sind Lebewesen!
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