Dienstag, 20. Oktober 2015

[ #ratgeber ] Ausgezeichnete Preise - Korrekte Informationen über den Preis

Das Preisauszeichnungsgesetz  gilt prinzipiell für die Auszeichnung des Verkaufs- und des Grundpreises von Sachgütern und Dienstleistungen, die gewerbsmäßig angeboten werden. 

Preise sind entweder in unmittelbarer Nähe des Produktes oder in Form von Preisverzeichnissen vorzunehmen, wobei der Unternehmer sich die Form der Auszeichnung nicht aussuchen kann: Sichtbar ausgestellte Sachgüter und Sachgüter, die über Automaten vertrieben werden, sind so auszuzeichnen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter die Preise leicht lesen und zuordnen kann. Im Falle der Auszeichnung von Leistungen sind diese deutlich sichtbar im Geschäft anzubringen, für Sachgüter können diese im Geschäftslokal aufgelegt oder dem Kunden zur Einsicht einfach zur Verfügung gestellt werden.

[Der Vorkoster]⇒


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