Preise sind entweder in unmittelbarer Nähe des Produktes oder in Form von Preisverzeichnissen vorzunehmen, wobei der Unternehmer sich die Form der Auszeichnung nicht aussuchen kann: Sichtbar ausgestellte Sachgüter und Sachgüter, die über Automaten vertrieben werden, sind so auszuzeichnen, dass ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter die Preise leicht lesen und zuordnen kann. Im Falle der Auszeichnung von Leistungen sind diese deutlich sichtbar im Geschäft anzubringen, für Sachgüter können diese im Geschäftslokal aufgelegt oder dem Kunden zur Einsicht einfach zur Verfügung gestellt werden.
[Der Vorkoster]⇒
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Ausgezeichnete Preise - Korrekte Informationen über den Preis
- Österreichische Wirtschaftskammern: Allgemeine Grundsätze der Preisauszeichnung.pdf
- [Google Search] Ausgezeichnete Preise - Korrekte Informationen über den Preis
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20.6.15 [Letzte Aktualisierung, online seit 22.7.12 ]
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