Ferialbeschäftigungen sind kein Zeitvertreib sondern vielfach ein notwendiger finanzieller Beitrag zu Studium und Berufsausbildung. Für über 130.000 österreichische SchülerInnen ist dies auch Realität. Ferialbeschäftigte sind Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten, die in den Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen. Die Tätigkeit muss nichts mit der Ausbildung zu tun haben. Es sind oft einfache Tätigkeiten.
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 16 Jahren
- Abgeschlossene 2. Klasse einer berufsbildenden höheren bzw. mittleren Schule oder abgeschlossene 6. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule
- Bisher höchstens eine Ferialbeschäftigung in der Landesverwaltung.
Die Dauer der Ferialbeschäftigung beträgt grundsätzlich vier Wochen.
Bitte beachte, dass eine Bewerbung für eine Ferialbeschäftigung und ein Pflichtpraktikum im gleichen Jahr nicht möglich ist.
Online. Wer an einer Ferialbeschäftigung interessiert ist, bewirbt sich online über www.vorarlberg.at/stellenangebote und lädt dort folgende Unterlagen hoch:
- Formular "Ferialbeschäftigung 2016"
- Kopie letztes Zeugnis bzw. aktuelles Studienerfolgsblatt
Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 26. Februar 2016. Es können nur jene Bewerbungen berücksichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt vollständig eingelangt sind. Bewerber unterstützen eine schnelle Abwicklung des Verfahrens, wenn sie ihre vollständigen Unterlagen nicht erst in der letzten Bewerbungswoche übermitteln.
[ #VORkoster ]⇒
- Ferialbeschäftigung Land Vorarlberg
- [ #vorkoster ] Zehn nützliche Tipps für die Ferialarbeit
- [Google Search] ⇒Ferialbeschäftigung beim Land Vorarlberg: Bewerbungsfrist endet am Freitag, den 26. Februar 2016!
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- 1.2.16 [Letzte Aktualisierung, online seit 1.2.16]
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